Etappensieg: Hoheitliche Eingriffe müssen besser begründet werden
Ist der Ständerat KMU-feindlich?
kollektive Taggeldversicherung – Sollte, wie vom Nationalrat verlangt, ein Kündigungsverbot für die Kollektivtaggeldversicherung für Unternehmen eingeführt werden, hat dies unerwünschte Konsequenzen. Der Versicherungsverband warnt vor mehr Bürokratie und höheren Kosten – und damit höheren Prämien.
Die Revision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) hat im Parlament schon für viele hitzige Diskussionen gesorgt. Einigkeit herrscht mittlerweile über die Einführung eines ordentlichen Kündigungsverbots für die Krankenzusatzversicherer. Noch offen ist indessen, ob dieses ordentliche Kündigungsverbot nur für diejenigen Zusatzversicherungen gelten soll, die die obligatorische Krankenversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ergänzen – oder auch für die Kollektivtaggeldversicherung für Unternehmen (Artikel 35a Abs. 4). Der Nationalrat befürwortet dies, der Ständerat ist dagegen. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) teilt die Haltung des Ständerats. Doch was heisst das nun für das Gewerbe?
Unternehmerrisiko absichern
Die kollektive Taggeldversicherung dient den KMU zur Absicherung ihres Unternehmerrisikos bei Krankheit sowie im Überobligatorium bei Unfällen ihrer Mitarbeitenden. Die hierfür zu zahlende Prämie wird von den Versicherern risiko- und verursachergerecht nach Branchen und Betrieben ausgestaltet. Betriebe mit tiefer Krankheitsquote profitieren von günstigeren Prämien. Betriebe, die über Jahre hinweg eine hohe Schadenquote haben, weisen hingegen höhere Prämien auf.
In der Praxis kommt es auch vor, dass die Ausgaben für Schadenfälle höher als erwartet sind. In diesem Fall müssen die Prämien beim betroffenen Betrieb bei der nächsten Vertragserneuerung entsprechend erhöht werden. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Ohne Prämienerhöhung würde für das Unternehmen mit einer (zu) hohen Schadenquote der bisherige – zu tiefe – Preis gelten, was durch die anderen versicherten KMU mit günstigem Schadenverlauf zu berappen wäre. Dies wiederum strapaziert das Prinzip der Solidarität innerhalb des Versichertenkollektivs.
Unerwünschte Konsequenzen
Dieser Solidaritätsgedanke bringt es mit sich, dass der Versicherer gegenüber dem Unternehmen mit überhöhter Schadenquote den Vertrag kündigen kann, wenn die Prämienerhöhung nicht akzeptiert wird.
Soll nun, wie vom Nationalrat verlangt, das Kündigungsverbot eingeführt werden, hat dies unerwünschte Konsequenzen in der Praxis. Im Interesse der Betriebe mit ausgewogener Schadenquote werden die Versicherungsunternehmen nur noch Verträge befristet für ein Jahr anbieten – statt wie bisher drei Jahre. Die stillschweigende Erneuerung der Verträge – heute gang und gäbe – ist dann nicht mehr möglich.
Sämtliche Unternehmen – auch jene, die über viele Jahre eine durchschnittliche Schadenquote ausweisen – wären gezwungen, per Anfang jedes neuen Kalenderjahres einen neuen Vertrag abzuschliessen. Derweil Grossunternehmen diesen Mehraufwand besser handhaben können, besteht gerade bei den KMU die Gefahr, dass dabei ein Vertragsabschluss vergessen geht. Dies kann Deckungsunterbrüche zur Folge haben. Die Leidtragenden sind die Mitarbeitenden.
Ausserdem: Auch bei den Versicherungsunternehmen führt die Einführung des Kündigungsverbots ohne Not zu mehr Bürokratie und höheren Kosten, was wiederum höhere Prämien zur Folge haben kann. Ist dies im Sinne der KMU und ihrer Mitarbeitenden? Wohl kaum.
«MEHR BÜROKRATIE UND HÖHERE PRÄMIEN – DAS IST BEIDES NICHT IM SINNE DER KMU!»
Zu Recht lehnt der Ständerat in der aktuellen VVG-Debatte die Einführung des Kündigungsverbots ab – und handelt damit nicht gegen, sondern zugunsten der KMU und des Versichertenkollektivs.
Der Schutz bleibt gewahrt
Wichtig ist: Der Schutz für Bezüger von Taggeldern bleibt immer gewahrt. Taggeldleistungen müssen im Schadenfall unter dem neuen VVG maximal bis zur Erschöpfung der Leistungsdauer, in der Regel 730 Tage, bezahlt werden – auch im Fall eines gekündigten Kollektivvertrags.
Thomas Helbling,
Direktor Schweizerischer Versicherungsverband (SVV)
Medienmitteilungen
Gewerbe unterstützt ASTRA-Vorlage zur Sicherung der Strassenhierarchie
Stimmvolk entscheidet sich für Vernunft und gegen Bürgerdienst-Zwang
Die Schweiz will starke KMU ohne Fallstricke für weitere Generationen
Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Stossrichtung des Bundesrats: Feuerwerkstraditionen schützen – Bürokratie vermeiden
Lob für Wettbewerbs-Paket, Enttäuschung über neue Belastungen der KMU
